Was wir bewirken
Die Stiftung fördert Projekte, die unsere Gesellschaft und Umwelt nachhaltig stärken. Im Fokus stehen Menschen und Organisationen, die mit ihrem Einsatz Vorbild sind – in Liechtenstein und der Region.
Gemeinsam Zukunft gestalten
Seit 1861 steht die Liechtensteinische Landesbank (LLB) für Verantwortung und Weitblick. Zum 150-Jahr-Jubiläum hat die LLB ein starkes Zeichen gesetzt: die Gründung der Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG.
Soziales Engagement
Wir unterstützen Initiativen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern und Eigenverantwortung stärken. Unsere Projekte wirken nachhaltig und schaffen neue Perspektiven.
Umweltbewusstsein
Wir setzen uns für ökologische Nachhaltigkeit ein. Unsere Projekte schonen Ressourcen, fördern Verantwortung und entfalten sichtbare Wirkung.
Vergabungen an Organisationen
Wir unterstützen Organisationen in Liechtenstein, die das Gemeinwohl stärken. Unsere finanziellen Beiträge schaffen Stabilität und fördern langfristige Vorhaben.
Was uns wichtig ist
- Die Tätigkeit wirkt positiv auf die Gesellschaft.
- Die Organisation ist idealerweise privat oder gemeinschaftlich getragen.
- Die Unterstützung kann einmalig oder wiederkehrend erfolgen.
- Öffentliche Einrichtungen sind von Vergabungen ausgeschlossen.
Projektförderung
Wir fördern gezielt Projekte mit klarer Zielsetzung und messbarem Nutzen. Besonders gefragt sind Vorhaben in den Bereichen:
- Wissensvermittlung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Integration
- Ökologische Verbesserung
Die Projektförderung ist zeitlich begrenzt und unabhängig – sie soll stärken, nicht binden.
Gemeinsam Zukunft gestalten
Seit 1861 steht die Liechtensteinische Landesbank (LLB) für Verantwortung und Weitblick. Zum 150-Jahr-Jubiläum hat die LLB ein starkes Zeichen gesetzt: die Gründung der Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG.
Ihr Gesuch
Sie haben ein Projekt, das die Zukunft bewegt? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Bitte beachten Sie unseren Leitfaden und reichen Sie Ihr Gesuch bei der Geschäftsstelle ein. Der Stiftungsrat tagt zweimal jährlich – jeweils im Mai / Juni und im November. Nach Eingang Ihres Gesuchs prüft die Geschäftsstelle die Unterlagen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidungen des Stiftungsrats sind endgültig und können an Bedingungen geknüpft sein. Der Bescheid erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach der Stiftungsratssitzung.